Verkehrssicherungspflicht auf Radwegen

Radwege unterliegen der Verkehrssicherungspflicht, zuständig ist der betreffende Baulastträger.

Streckenkontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind für Kommunen als Straßenbaulastträger im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Daseinsvorsorge zwingend notwendig. Die geltenden Maßstäbe und Anforderungen werden im Wesentlichen durch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gesetzt. Die für die Verkehrsflächen zuständigen Gebietskörperschaften haben grundsätzlich darauf hinzuwirken, dass die Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen.

Regelmäßige Begehungen der verkehrlichen Infrastrukturanlagen sind zwingend notwendig.

Zu dem zu sichernden Verkehrsraum gehört neben der Straße/der Radweg selbst, auch die unmittelbare Umgebung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich im Wesentlichen nach dem Typ und dem Charakter der Straße/des Radweges, sowie dem Gefährdungspotenzial. Kommunen haben dafür Kontrollsysteme in Form von sog. Organisationen aufzubauen.

 

Die Ge-Komm GmbH unterstützt die jeweiligen Städte, Gemeinden und Kreisverwaltungen effizient und wirtschaftlich. Neben der Erstellung und dem Aufbau von Organisationsplänen, Kontrollplänen, Stufenplänen, Dienstanweisungen und digitalen Dokumentationen werden auch spezielle Schulungen für das Begehungspersonal selbst und deren verantwortlichen Leitungen angeboten.

 

Auch übernimmt die Ge-Komm GmbH Verantwortung bei personellen Engpässen. Speziell ausgebildetes und geschultes Personal übernimmt gern (auch kurzfristig) Krankheits- oder Urlaubsvertretungen – denn Sicherheit geht vor!

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