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Darf ein Gehweg mit dem Fahrrad befahren werden?
Gehwege (Verkehrszeichen 239) sind für Radfahrende grundsätzlich tabu mit einer Außnahme:
Rad fahrende Kinder unter acht Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren und dabei sogar von einer Aufsichtsperson auf dem Rad begleitet werden.
Auf Gehwegen (Verkehrszeichen 239) oder in Fußgängerzonen (Verkehrszeichen 242) mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren erlaubt – aber nicht vorgeschrieben. Radfahrende haben dabei die Wahl, die Fahrbahn zu benutzen. Laut StVO muss der freigegebene Fußweg oder die Fußgängerzone in Schrittgeschwindigkeit befahren werden.