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Wie hoch muss ein Brückengeländer beim Radweg sein?
Laut ZTV ING -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten- beträgt die Geländerhöhe bei Brückenbauwerken mit Radverkehrnutzung mindestens 1,30 m. Geländerhöhen von 1,20 m stellen laut ZTV-ING im Bestand jedoch keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr dar.
Die folgenden Fotos zeigen eine nachträgliche Erhöhung eines Brückengeländers, um Radwegverkehr zu ermöglichen: