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Unterschied von getrennten und gemeinsamen Fuß- und Radwegen
Aus Anlage 2 StVO: (zu § 41 Absatz 1)
Getrennter Rad- und Gehweg: Verkehrszeichen 241
Hier verlaufen Rad- und Gehweg nebeneinander. Das Schild steht meist zwischen den beiden Wegen. Radfahrer dürfen nicht auf den Gehweg ausweichen, auch nicht zum Überholen.
Gemeinsamer Geh- und Radweg: Verkehrszeichen 240
Radfahrer dürfen bei diesem Verkehrszeichen nicht auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich den Weg mit Fußgängern teilen. Radfahrer haben keinen Vorrang, die Fußgänger müssen sie allerdings durchfahren lassen. Laut StVO müssen Radfahrer dabei auf Fußgänger Rücksicht nehmen.