Poller-Check NRW

Neuer NRW-Landeserlass fordert sofortige Überprüfung aller Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer, Drängelgitter und ähnliche Einrichtungen mit Bezug zum Radverkehr.

Generell gilt, als erstes, systematisch und lückenlos zu prüfen, ob diese Einrichtungen überhaupt notwendig sind.

Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeländer und Umlaufsperren sind nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken. In vielen Bestandssituationen trifft dies nicht zwingend zu.

In diesen Fällen handelt es sich um Verkehrshindernisse im Sinne der StVO und die Einrichtungen sind dann so schnell wie möglich zu entfernen.

Die Experten der Ge-Komm GmbH unterstützen und beraten.