An wen melde ich mich bei störenden Pollern und Hindernissen auf Radwegen?

Wenn Sie störende Poller und sonstige Verkehrshindernisse auf Radwegen melden möchten, nutzen Sie das Portal www.pollercheck.de.

 

Die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur kümmert sich um alles weitere.

 

Ablauf der Prüfung von Pollern auf Radwegen/Prüfschema Poller:

Generell gilt als erstes, systematisch und lückenlos zu prüfen, ob diese Einrichtungen überhaupt notwendig sind. Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeländer und Umlaufsperren sind nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken.

In vielen Bestandssituationen trifft dies nicht zwingend zu. In diesen Fällen handelt es sich um Verkehrshindernisse.

Diese Stellen werden seitens der Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur an die zuständige Behörde gemeldet. Zur weiteren Bearbeitung kann auf Wunsch auf die Expertise der Experten der Ge-Komm GmbH zurückgegriffen werden. Es werden von der Ge-Komm GmbH passgenaue Lösungsvarianten in Form von Dienstleistungspaketen für Poller-Problemlösungen für Kommunen angeboten.