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Prüfung von Pollern auf Radwegen
Prüfung von Pollern auf Radwegen
Generell gilt als erstes, systematisch und lückenlos zu prüfen, ob diese Einrichtungen überhaupt notwendig sind. Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeländer und Umlaufsperren sind nur dann als Verkehrseinrichtungen anzuordnen, wenn sie sich regelnd, sichernd oder verbietend auf den Verkehr auswirken.
In vielen Bestandssituationen trifft dies nicht zwingend zu. In diesen Fällen handelt es sich um Verkehrshindernisse.