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E-Bikes in der StVO
Das neue Zusatzschild (Zeichen 1010-65) für E-Bikes (Sinnbilder der StVO nach § 39 Absatz 7) „E-Bikes frei“ ermöglicht auf geeigneten Radwegen, dass E-Bikes -die bis 25 km/h fahren können- , fahren dürfen. Schnellere E-Bikes (über 25 km/h) müssen weiterhin die Fahrbahn benutzen.