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Radfahrer absteigen auf Brücken. Warum?
Laut ZTV ING -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten- beträgt die Geländerhöhe bei Brückenbauwerken mit Radverkehrsnutzung mindestens 1,30 m. Geländerhöhen von 1,20 m stellen laut ZTV-ING im Bestand jedoch keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr dar.
Vorgaben und Hinweise zur Ausgestaltung von Brückengeländern können den Richtzeichnungen (RiZ-Gel) der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) entnommen werden.
Das folgende Foto zeigt eine Situation, bei der das Geländer für Radfahrende nicht ausreichend hoch ausgeführt ist.
Die hat eine Beschilderung zur Folge: Radfahrer absteigen!