Radfahrer absteigen auf Brücken. Warum?

Laut ZTV ING -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten- beträgt die Geländerhöhe bei Brückenbauwerken mit Radverkehrsnutzung mindestens 1,30 m. Geländerhöhen von 1,20 m stellen laut ZTV-ING im Bestand jedoch keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr dar.

Vorgaben und Hinweise zur Ausgestaltung von Brückengeländern können den Richtzeichnungen (RiZ-Gel) der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) entnommen werden.

 

Das folgende Foto zeigt eine Situation, bei der das Geländer für Radfahrende nicht ausreichend hoch ausgeführt ist.

Die hat eine Beschilderung zur Folge: Radfahrer absteigen!