Im Rahmen der STVO-Novelle 2020 wurde u.a. ein Verkehrszeichen eingeführt, dass es anderen Kraftfahrzeugen verbietet, ein einspuriges Fahrzeug (also z.B. Fahrrad oder Motorrad) zu überholen.

Die Ausschilderung erfolgt gem. StVO durch VZ 277.1 (Anfang) und 277.2 (Ende).

Wir, die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, beraten Sie gern dazu.

Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.