Radschnellwege bilden einen wichtigen Baustein im Zuge der sinnvollen Mobilitätsstrategien.

Radschnellwege werden gem. StVO durch VZ 350.1 (Anfang) und 350.2 (Ende) ausgeschildert.

Wir, die Ge-Komm GmbH  I  Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen bei Planung und Einführung von Radschnellwegen.

Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.

www.fahrradautobahn.de