Radschnellwege bilden einen wichtigen Baustein im Zuge der sinnvollen Mobilitätsstrategien.
Radschnellwege werden gem. StVO durch VZ 350.1 (Anfang) und 350.2 (Ende) ausgeschildert.
Wir, die Ge-Komm GmbH I Gesellschaft für kommunale Infrastruktur, unterstützen bei Planung und Einführung von Radschnellwegen.
Sprechen Sie uns an. Wir kennen uns aus.