Wo ist die Geländerhöhe von Radwegen auf Brücken geregelt?

Die ZTV ING -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten- regelt u.a. auch die Geländerhöhen von Brückenbauwerken. Laut ZTV-ING beträgt die Geländerhöhe bei Brückenbauwerken mit Radverkehrnutzung mindestens 1,30 m. Geländerhöhen von 1,20 m stellen laut ZTV-ING im Bestand jedoch keine Nutzungseinschränkung für den Radverkehr dar.

 

Die folgenden Fotos zeigen eine nachträgliche Erhöhung eines Brückengeländers, um Radwegverkehr zu ermöglichen: