NRW-Förderung Ländliches Wegenetzkonzept

Bezeichnung Förderprogramm

Ländliche Wegenetzkonzepte

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte

Wie sind die Konditionen?

  • Der Fördersatz beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 €.
  • Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
  • Es ist nur eine Antragstellung pro Gemeinde zulässig.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Antragsunterlagen sind bei den Bezirksregierungen einzureichen.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Vor Maßnahmenbeginn ist der Antrag zu stellen.

Folgende Stichtage für die Antragsstellung sind zunächst vorgesehen bis jeweils zum 31.10.  für einen Ausführungszeitraum innerhalb des folgenden Jahres.

Welche Rechtsgrundlage besteht?

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung (ILE-Richtlinie) vom 26.1.2016

ergänzt durch den „Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte”.